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Tito hat diese Frage gestellt
Ich habe grad ein 2-monatiges Praktikum im Ausland hinter mir. Gestern Abend kam ich wieder in Deutschland an und fand einen Zettel, der an meiner Wohnungstür klebte.

"Sehr geehrter Herr Ttol, Sie waren telephonisch nicht zu erreichen. Aufgrund eines Wasserschadens musste ich Ihre Wertsachen in einer neuen Wohnung unterbringen: (Adressangabe der neuen Wohnung)"

Ich war natürlich geschockt. Ich öffnete meine Wohnugstür um den Schaden zu betrachten.
Ich wurde von 2 Griechen begrüßt, die ich ncoh nie zuvor gesehen hatte. Ich ging zuerst davon aus es wären Handwerker, die da waren um sich um den Wasserschaden zu kümmern, aber langsam wurde mir klar, dass dies nicht der Fall war.
Es war kein Wasserschaden zu sehen das Möbiliar, welches mitvermietet wurde, sowie Decken und Fußböden waren im einwandfreiem Zustand.
Die Griechen waren tatsächlich in meine Wohnung eingezogen. Das Bett war neu bezogen, es hingen fremde Kleider in meiner Garderobe und ein Großteil meines Eigentums war noch in der Wohnung, teilweise zur Seite geräumt, teilweise in Benutzung (Matratze, Kleiderständer).

Ich fragte, was die beiden in meiner Wohnung machten und in sehr gebrochenem deutsch wurde mir erklärt, dass sie vor einer Woche eingezogen sind und nun dort wohnten.

Ich rief meinen Vermieter an und wollte wissen wo der Rest meines Eigentums sei. Es stellt sich raus, dass es sich in seinem Autoanhänger und nicht in der neuen Wohnung befand. Er versicherte mir mich in 3 Stunden vor der neuen Wohnung zu treffen und mir den Schlüssel zu übergeben.

Ich war erstmal perplex. Ich war seit über 30 stunden auf den Beinen und hatte eine 18 stündige Autofahrt hinter mir. Ich entschied mich kurzer Hand zur Polizei zu gehen, die gleich um die Ecke war.

Dort schilderte ich mein Problem einem Polizisten. Er riet mir dazu mich von einem Anwalt beraten zu lassen, da der vorliegende Sachverhalt eher zivilrechtlich als strafrechtlich zu bewerten sei.



Eine weitere wichtige Zusatzinfo: Ich hab nicht allein in der Wohnung gewohnt. Die Wohnung war noch an einen anderen Studenten vermietet (2 separate Mietverträge) er war Mitte April, (während ich im Ausland war), ausgezogen. Der Vermieter hatte mir dann eine SMS geschickt, dass er das jetzt freie Zimmer an 3 Griechen vermieten würde.

Die SMS habe ich erst gestern Abend erhalten, da ich mein Handy-Karte, im Ausland ausgetausch hatte. Ich wäre jedoch über E-Mail zu erreichen gewesen. (Der Vermieter schrieb mir vor einer Woche per Mail, dass er mich telefonisch nicht erreichen könnte. Ich antwortete ihm das mein Telefon nicht funktionierte und wir per Mail in Kontakt bleiben könnten und ich am 29. April wieder zurück seien würde und ich gab ihm meine ausländische Nummer. Heute behauptete der Vermieter allerdings, er hätte meine Antwortmail nie erhalten. (Stimmt nicht ansonsten hätte ich eine Servernachricht gekriegt: "Delivery to the following recipient failed permanently".)

Der Mietvertrag besagt, dass ich mir Bad und Küche mit einer weiteren Person teile (nicht mit 3). Von daher denke ich, dass der Vermieter dort auch unkorrekt gehandelt hat.

Meine Vermutung ist, dass der Vermieter nicht mehr damit rechnete, dass ich noch mal zurückkommen würde und hat dann kurzer Hand mein Zimmer weitervermietet. Als er dann meine Mail erhalten hat, dass ich am 29.April zurückkommen würde, hat er sich schnell einen Wasserschaden ausgedacht und einen Zettel an die Tür geklebt.

Die neue Wohnung ist kleiner als mein altes Zimmer, dennoch verlangt der Vermieter die gleich Miete.

Als Student, hab ich kaum Geld um mir einen Anwalt zu leisten, ich hoffe jedoch das ich am Montag zu einer günstigen Mietrechtsberatung gehen kann.

Ich hab mich jetzt an euch gewandt, weil ich hoffe, dass ihr mich etwas über meine Rechte aufklären könnt. Ich bin mir ziemlich sicher, dass mein Vermieter so was nicht einfach abziehen darf oder?

Vielen Dank für's lesen. Ich würde mich über jeden Beitrag freuen und falls ich mich an einigen Stellen unklar ausgedrückt habe oder etwas offen gelassen habe, bitte fragt nach.

1 Kommentar zu „Während 2-monatigem Auslandsaufenthalt wird meine Wohnung geräumt und weitervermietet”

data100data100 Profi 02.05.2012 18:10

Ich würde gern noch folgendes Wissen:

Vorab folgende Info: Für Leute die nicht viel verdienen gibt es die Möglichkeit einen Beratungschein beim Amtsgericht zu beantragen. Mit diesem Beratungsschein kann man sich dann von einem Anwalt beraten lassen !

Ich würde gern noch folgendes Wissen:
Wer ist denn nun laut Mietvertrag als Mieter angeben und was sieht der Mietvertrag vor wenn einer kündigt ?
Die Miete wurde von Dir immer pünktlich überwießen ?


Die Vorgehensweise des Vermieters ist sehr fragwürdig ! Ich würde aber vorsichtig sein mit Äusserungen das sich der Vermieter den Schaden nur ausgedacht hat. Das kann unter Umständen in eine Verleumdungsklage enden. Einfach mal jeden im Haus fragen ob es wirklich diesen Wasserschaden tatsächlich gab. Das müßte doch irgendwem aufgefallen sein ? Die Polizei kann nicht viel dabei helfen sondern eher ein Anwalt !

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