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Susanne
Ungenaue Anfrage - ungenaue Auskunft.
Um was soll er sich auch kümmern....
Eine lapidare Feststellung von Mieterseite, wie: das ist viel zu Hoch, oder das ist mir aber zu viel...veranlasst weder Vermieter noch Verwalter zu irgendwas.
Die Abrechnung muss genau geprüft werden, Kopien der Belege eingefordert werden, wenn Du das nicht kannst, von einem Fachanwalt.
Wenn bei der Prüfung Fehler festgestellt werden, kann hier von der Abrechnungsfirma eine Korrektur verlangt werden, natürlich auch mit Frist.
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