Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Räumungsklage

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo,

mir wurde ein Haus zur Miete angeboten, dass mich auch sehr interessiert.

Wie sich jetzt aber herausstellt, waren da vorher Mietnomaden drin und sind über Nacht ausgezogen.

Die Vermieter haben sofort das haus geräumt und etwas gereinigt.

Sie wollen diese Woche die Räumungsklage in die Wege leiten.

Da ich das Haus erst zum 1.7. benötige, haben sie den Vorschlag gemacht, dass ich ab 1.3. einen Teil der Miete sozusagen als Reservierung bezahlen soll.


Was wird wenn die ehemaligen Mieter, die ja auch noch Schlüssel für das Hasu und die nebengebäude haben, zurück kommen?

Dürfen die Vermieter bevor die Räumungsklage nicht rechtskräftig ist, das Haus überhaupt schon weitervermieten?

Liebe Grüße

Conny
Stichwörter: räumungsklage

3 Kommentare zu „Räumungsklage”

 Susanne Experte!

Nein, das dürfen die eigentlich nicht. Sind die unerwünschten Mieter endlich weg, mach das aber viele Vermieter, um eine Zwangseinweisung zu umgehen. Weiterhin sollte das nicht Dein Problem sein, es sollten halt nur die Schlösser ausgetauscht werden.

 Dackelmutter

Hallo Susanne,

vielen Dank für die schnelle Auskunft.

Morgen kommen die Vermieter und wollen sich ansehen, wie wir hier wohnen. Wollen sich wohl einen Überblick verschaffen, ob ich die Miete bezahlen kann **gg**

Auf dem Mietvorvertrag steht, dass sie eine Bankbürgschaft haben wollen, die kann sich ja wohl nur auf die Mietsicherheit beziehen. Die Bank gibt doch keine Bürgschaft für ein Leben lang Miete.

Meine jedenfalls nicht.

LG

Conny

 Susanne Experte!

Die Kaution darf 3 Monatskaltmieten nicht überschreiten.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net