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carpentarij hat diese Frage gestellt
Ich habe folgendes Problem:
Anfang November 2007 ging nach langer einmal wieder in den Keller um dort eine Kiste zu verstauen. Die Kellerräume sind durch eine Art Lattenzäune abgetrennt, die bis unter die Decke reichen (Baujahr des Hauses ist 1960). Die Türen bestehen ebenfalls aus solchen Holzlatten. Diese Türen werden verschlossen durch einen Riegel, der in einen Metallbügel geschoben wird. Die Mieter hängen dann lediglich noch ein Vorhängeschloß dran.

Als ich vor meinem Keller stand, hing dieser Riegel nur noch an einem Nagel. Der Metallbügel fehlte völlig. Ich habe direkt danach den Hausmeister angerufen. Dieser war 2 Stunden später da. Wir haben uns gemeinsam den Schaden angesehen. Der meinte danach, er käme morgen und würde den Schaden beheben. Leider jedoch hat der gute Hausmeister vergessen zu erwähnen in welchem Jahr sich dieses "morgen" befindet. Er war nämlich bis heute nicht da. Die Kellertür ist nach wie vor nicht verschließbar. Einfach eine Kette zu benutzen, um die Tür geschlossen zu halten, ist nämlich nicht möglich, daß die Holzlatte, in der der Metallbügel steckte, direkt auf der Wand befestigt ist.

Meine Fragen ist daher:
Kann ich die Miete mindern?
Wenn ja, um wieviel?
Kann man eine Mietminderung auch rückwirkend, in diesem Falle also ab November 2007 vollziehen?
Stichwörter: tr + keller + kellertr + mangel + mietminderung

1 Kommentar zu „Mietminderung bei defekter Kellertür”

Rabe aktiver Benutzer 22.07.2008 14:55

Hallo carpentarij,

diese Frage ist nicht so einfach zu beantworten.
Zum einen geht aus Ihrer Frage nicht hervor, ob der Keller laut Mietvertrag mitvermietet ist oder wie allgemein üblich, dem Mieter zur Nutzung bis auf Widerruf, überlassen wird.
Im ersten Fall, wenn der Keller mit vermietet ist und Sie dafür Miete zahlen, dann wäre eine Mietminderung möglich, wenngleich sich diese auf max. 1-2% Minderung belaufen dürfte.
Im anderen Fall, wenn der Keller zur Nutzung überlassen ist, dann können Sie keine Miete mindern.
Rückwirkende Mietminderung ist nicht möglich, da der Vermieter (nicht der Hausmeister) erst Kenntnis von dem Mangel haben muss, um ihn zu beseitigen. Dazu sollten Sie Ihrem Vermieter eine angemessene Frist (2 Wochen) stellen.
Zum anderen wäre mein Rat an Sie, gehen Sie zum Baumarkt und kaufen dort einen Riegel, der ca. 5-7 Euro kostet und schrauben diesen selbst an die Kellertür, damit wäre Ihnen denke ich am schnellsten geholfen.

Grüßle Rabe

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