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Verbrauchskosten werden einfach durch 2 geteilt!

 speedhawq hat diese Frage am 08.09.2009 gestellt
Hallo,

mein Vermieter hat mir nach 2 Jahren nun die Verbrauchsabrechnung vorgelegt.

Es handelt sich um ein Einfamielienhaus wo der Vermieter die untere (100m²), ich die obere Etage bewohne(80m²).

Es wurden keine Zähler für Strom, Gas & Wasser für die obere Etage installiert.

Der Vermieter betreibt in seiner unteren Etage auch noch ein Gewerbe.(Hundesalon)

Nun teilt der Vermieter alle angefallenen Verbrauchskosten(Gas, Wasser, Srom)durch 2 Wohnungen.

Ist das so korrekt?

MfG Dirk

3 Kommentare zu „Verbrauchskosten werden einfach durch 2 geteilt!”

 smile30625 Experte!
08.09.2009 16:51

Hallo,

grundsätzlich sind verbrauchsabhängige Betriebskosten nach Verbrauch abzurechnen, § 556a I BGB und Heizkostenverordnung.

Da hier aber keine Zähler vorhanden sind und die Heizkostenverordnung bei einem 2-Parteien-Haus nicht zwingend gilt, wäre nach Wohnfläche abzurechnen, bei Ihnen also 4/9 zu 5/9 und nicht 1/2 zu 1/2.

Auch dieses Ergebnis ist aber unbefriedigend, zumal der Vermieter ein Gewerbe betreibt und vermutlich mehr verbaucht als Sie. Falls Sie unter diesen Umständen nicht unbedingt auf Dauer in dieser Wohnung bleiben wollen, sollten Sie den Vermieter vor die Wahl stellen: entweder Einbau von Strom-, Gas- und Wasserzählern oder Sie kündigen den Mietvertrag.

Viele Grüße
smile

 speedhawq
09.09.2009 09:52

Entschuldige meine Unkenntniss.
Aber was heißt das konkret mit den 4/9 zu 5/9?
Ich bin nicht so fit im Bruchrechnen.

Vielen Dank, Dirk

 smile30625 Experte!
09.09.2009 10:01

Die Gesamtfläche beträgt 180qm. Ihr Anteil beträgt 80/180, also 4/9. Der Ihres Vermieters beläuft sich auf 100/180, also 5/9.

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