Mietaufhebungsvertrag !?!?!?!?!
administrator 
hat diese Frage am gestellt
Folgende Sachlage: [/b:13097]
Es wurde ein Mietaufhebungsvertrag zum 15.12.2006 [/b:13097] geschlossen.
Der Mieter hat die Genehmigung auch vorzeitig mit 14 tägiger Kündigung freizuziehen.
Frage: Ist bei einer vorzeitigen Kündigung (vor 15.12.06) auch die 3 Monate Kündigungsfrist einzuhalten oder kann der Mieter einfach mit 14 tägiger Kündiungsfrist die Wohnung zum Monatsende freiziehen ????
<!-- s:roll: --><!-- s:roll: --> <!-- s:!: --><!-- s:!: --> <!-- s:?: --><!-- s:?: --> <!-- s:!: --><!-- s:!: --> <!-- s:?: --><!-- s:?: -->