gefragt von Lelan am 30.11.1999

Mietaufhebungsvertragsklausel

Ich habe einen Mietaufhebungsvertrag unterschrieben. In dem Vertrag steht, dass die vorzeitige Aufhebung des Mietvertrages Unkosten mit sich trägt. Der dabei entstandene Aufwand (Besichtigung der Wohnung, Gespräche mit Nachfolgemietern, Anfertigung von Vertragsausfertigungen, Wohnungsabnahme, Zwischenablesung für die Betriebskostenabrechnung) wurde in Form einer Aufwendungspauschale in Höhe einer Monatskaltmiete inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer eingezogen. Dadurch behält der Vermieter die Hälfte meiner Kaution.
Ist diese Klausel rechtens oder kann ich da was machen?

Vielen Dank fürs Antworten.
Lelan

Antworten

antwort von Ghostraider am
In einem ähnlichen Fall hat ein Urteil dies für wirksam gehalten.

„Für den erhöhten Verwaltungs- und Vermietungsaufwand Ihrer vorzeitigen Vertragsauflösung bezahlen Sie eine Pauschalabgeltung in Höhe von einer Monatsmiete - netto/kalt - ohne besonderen Nachweis des Vermieters." [**) in einem Mietaufhebungsvertrag] Wirksam**)

OLG Hamburg, RE vom 17.04.1990 - 4 U 222/89, WuM 1990, 244

Gruß
ghost

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