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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe eine Frage, da ich bei dem ganzen Thema nicht durchblicke.

Im August habe ich den Mietvertrag unterschrieben für meine neue Wohnung. Darin wurde Handschriftlich noch eingetragen, das ab feb 2006 eine Satanlage eingebaut werden soll. Bis jetzt Kabel anschluss.

Nun kam die Tage ein schreiben der Vermietung, das die Sat anlage eingebaut wird. (Heute ist dies auch geschehen). Weiterhin soll ich jetzt jeden Monat 5 euro für diese Anlage bezahlen. Und hier ist genau mein problem, ich bin der meinung, dass es eine Einmalige Anschaffung ist, die natürlich zum Teil auch von den Mietern getragen wird. Aber laut Vernieterauskunft sollen die 5€ für immer beibehalten werden. Was mich zu der Vermutung bringt, dass die Sat anlage zum goldesel werden soll.

Es wäre super, wenn mir jemand mal erklären könnte, ob das rechtens ist oder nicht.

Mfg
Christian
Stichwörter: frage + neuer + sat + wegen + anlage

3 Kommentare zu „Frage wegen neuer Sat Anlage?”

neuer Experte!

Hallo,

es gibt zwar massen an artikel/beiträge zum thema sat-anlage und mieter/vermieter, zu deinem problem hab ich aber leider nichts passendes gefunden.

das die mieter die kosten der sat-anlage übernehmen, kann ich ja auch noch verstehen, aber das die kosten (hier 5 euro/Monat) für IMMER sein sollen, ist wirklich was seltsam...

heutzutage kosten gut digital sat-anlagen nicht mehr die "welt", ich würde dem vermieter vorschlagen, das sie die kosten (5 euro/monat) solange zahlen, bis die sat-anlage "abbezahlt" ist, also der vermieter die kosten wieder drin hat, länger wären sie nicht bereit zu zahlen - warum den auch ?? wartung/reparaturen sind an sat-anlagen eigentlich keine durchzuführen und so eine sat-anlage (eine neue digitale) hält wohl gut und gerne 10 jahre !!!

gruß

SilverGolfIV

Ja ist eine digitale Sateliten anlage.

Genau das ist auch meine Meinung, wartung ist bei solchen anlagen ja eigendlich nicht nötig. Wäre aber besser, wenn ich irgendetwas handfestes hätte, um nicht nur mit Worten argumenieren zu können.

Mfg
Christian

Susanne Experte!

Ganz einfach: der VM kann über die Nebenkosten nur tatsächlich angefallene Kosten abrechnen- für diese 5 Euro wird wohl kein Beleg existieren, weil es eine Wunschpauschale ist und dafür keine besondere Leistung wie Wartung oder Instandhaltung erbracht wird.

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