gefragt von administrator am 30.11.1999

Rückerstattung von Nebenkosten aus falscher QM-Angabe

Hallo,
Ich habe folgendes Problem:

Nach 5 Jahren werde ich nun aus meiner Mietwohnung ausziehen. Hierbei ist mir aufgefallen, daß im Mietvertrag 70qm Wohnfläche angegeben wurden. Durch die Dachschrägen ergibt sich aber ein Abzug von 10 qm (Abzug von 50% bei Höhen bis 2m). Also hat die Wohnung eine tatsächliche effektive Wohnfläche von 60 qm.

Die Heizkosten wurden über die Wohnungsgröße abgerechnet. D.h., ich habe jahrelang zuviel Heizkosten bezahlt. Auch Nachforderungen wegen gestiegener Energiepreise habe ich bezahlt.

Nun meine Frage:

Ist es möglich, die zuviel gezahlten Heizkosten der vergangenen Jahre zurück zu fordern?

Antworten

antwort von Susanne am
Alles was älter als 3 Jahre ist, ist verjährt.
Weiterhin handelt es sich auch um mehr als die "genehmigten" 10% Unterschreitung. Wurde im MV ein Mietpreis pro qm festgelegt, kann man demnach auch noch Miete zurückfordern.

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