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Osito aktiver Benutzer hat diese Frage gestellt
Wegen hohen Raumtemperaturen im Sommer, will ich vor dem Fenstern im Schlafzimmer einen Rolladen anbringen.
Der Vermieter hat dies abgelehnt.

Aber es gibt folgendes Urteil vom AG Zeitz

Die Montage durch den Mieter: Der Mieter ist berechtigt, vor den Fenstern der Wohnung Außenjalousien anzubringen, wenn Vermieterinteressen ( z. B. optische Beeinträchtigung der Fassade) dadurch nicht beeinträchtigt werden. Der Mieter bedarf jedoch einer Genehmigung durch den Vermieter. Der Vermieter ist zur Erteilung einer Genehmigung verpflichtet. AG Zeitz, Urteil vom 16. September 1997, Az: 4 C 297/97.

Wie sieht s damit aus ?

3 Kommentare zu „Genehmigung Rolladen -Außen ”

forsetis Experte! 13.06.2015 18:53

Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, wie ein einzelner Rolladen an einem Fenster die Optik des Hauses nicht beeinträchtigt, wenn alle anderen Fenster keine Rolläden haben. Und was ein Amtsgericht in Sachsen-Anhalt verkündet muss den Rest der Republik nicht die Bohne interessieren.

Osito aktiver Benutzer 13.06.2015 19:46

wir wohnen in einem MFH. 3 Nachbarn im 1. und 2 Stock haben einen Aussenrolladen. Der Vermieter sagt dazu , früher haben man das unter Auflagen genehmigt...

forsetis Experte! 14.06.2015 09:01

Dann bleibt ja noch der Weg vors Gericht, um den Rolladen durchzusetzen.

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