Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Magdalena86 hat diese Frage gestellt
Mein Mann und ich wohnen seit Sep. 2010 in einer neuen Wohnung.
Nach 7Tagen Heimatbesuch um Silvester kamen wir nach Hause und es war Schimmel in zwei Ecken im Flur.
Den Tag drauf haben wir das direkt dem Hausmeister gemeldet.
Es stellte sich schnell heraus, dass wir einen Rohrbruch(bzw. Bruch kann man das nicht nennen, das Rohr ist weggefault) haben.
Nun ist seit einer Woche ein dickes Loch im Badezimmer(das Rohr wurde inzw geflickt), die eine Toilette nicht nutzbar(zum Glück haben wir noch eine Gästetoilette)
Die ganzen Wände im Flur sind nass und zum Teil hat sich Schimmel gebildet, im Abstellraum sind zwei von vier Seiten feucht,
im Schlafzimmer ist die eine Wand "nur" feucht, bei der anderen sind große Wasserfelcken zu sehen, die Tapete löst sich, der Schimmel bildet sich.
Im Arbeitszimmer können wir davon ausgehen, dass die Wand auch nass ist(kommen wir momentan nicht dran, müssen halt alles ins Wohnzimmer umräumen.)

Nun die Frage, kann man da MIetminderung veranlassen?
Wenn ja, wie läuft das ab?
Was genau alles gemacht werden muss, werden wir in dieser Woche erfahren.
Vermutl werden wird das Parkett angebohrt werden müssen und so Trockenmascheinen kommen in die Räume.
Evtl muss das Parkett rausgerissen werden und definitiv drei Räume müssen tapeziert.
Leider alles in den Wochen, wo ich mein Examen habe (Krankenpflege)
Wenn die Gerätschaften zu laut sind, werde ich mir nen Jugendherbergszimmer nehmen müssen od ähnliches :(


1 Kommentar zu „Mietminderung, Rohrbruch, Schimmel etc.”

Bladder Experte! 17.01.2011 05:41

Wenn die Beeinträchtigungen/Wohnungsmängel so groß sind, haben Sie nach § 536 BGB ein Recht auf Mietminderung.

Die Minderung berechnet sich nach der Größe der Beeinträchtigung des Wohnwertes. Sie beginnt mit der Meldung an den Vermieter und endet mit der Beseitigung des Mangels.

Da es sich immer um individuelle Vorgänge handelt, gibt es auch keine einheitliche Rechtsprechung. Im Netz kann man sich über die Größenordnung und entsprechende Urteile informieren. Suchwort "Mietminderung"!
Nach Ihrer Schilderung kann man, ganz vorsichtig geschätzt, von vielleicht bis 80% ausgehen. Aber aus der Ferne ist es eben fast unmöglich genaueres zu sagen.
Möglich ist auch eine Unbewohnbarkeit für eine gewisse Zeit. Hier hätte der Vermieter eine Ersatzwohnung zu stellen oder die Kosten für eine andere Unterbringung. Im Normalfall übernimmt hier die Gebäudeversicherung die Kosten.

Besser ist für Sie der Weg zu einem Mieterverein oder zu einem Fachanwalt.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.