Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich hatte von 21.12.05 bis 06.01.06 Urlaub bei meinem Arbeitgeber eingereicht. Die Zeit vom 21.12. bis 31.12.05 war Urlaub aus 2005. Für die Tage in der ersten Januarwoche musste ich Urlaub aus 2006 eintragen.

Aufgrund einer längeren Krankheit war ich nun seit Ende November bis 31.12.05 krank geschrieben und konnte somit den Urlaub nicht antreten. Nur diese Woche (2. - 6.1.06) habe ich Urlaub.

Heute bekam ich einen Anruf, dass ich die 7 Tage aus 2005 noch im Januar 2006 abbauen müsste, da er sonst am 31.01.06 verfallen würde. Mein Antrag, die Tage dieser Woche doch vom alten Urlaub abzuziehen, so dass nur noch 3 Tage übrig sind, wurde mit der Begründung abgelehnt, dass dies schon als Urlaub aus 2006 gebucht sei und nicht mehr geändert würde.

Darf ein Arbeitgeber in diesem Fall einfach neuen Urlaub abrechnen, obwohl noch Urlaub aus dem Vorjahr da ist? Natürlich kann ich die 7 Tage auch einfach im Januar verbummeln, aber wenn es eine andere Möglichkeit gäbe, wäre mir das schon recht. Bei 3 Kindern reicht der Urlaub eh schon nie aus um die Ferien aller Kinder abzudecken.

Ich würde mich freuen, wenn jemand mir weiterhelfen könnte.

Viele Grüße

Angela
Stichwörter: urlaub + wegen + angetreten + krankheit

1 Kommentar zu „Urlaub aus 2005 wegen Krankheit nicht angetreten”

neuer Experte!

Hallo,

Ich denke mal Buchungstechnisch ist da bestimmt noch was zu machen, das kann bestimmt in der Buchhaltung noch geändert werden.

Der Urlaub kann immer nur in dem Kalenderjahr, in dem er entstanden ist, gewährt und genommen werden. Nimmt der Arbeitnehmer folglich seinen Urlaub nicht bis zum 31.12., verfällt er ersatzlos.

Ausnahmsweise kann der Urlaubsanspruch in das Folgejahr übertragen werden, wenn entweder dringende betriebliche Gründe (z.B. erhöhter Arbeitsanfall, Personalengpass) oder Gründe, die in der Person des Arbeitnehmers liegen (z.B. Krankheit[/b:bc335]) die Übertragung rechtfertigen. Ein wirksam übertragener Urlaub muss bis spätestens zum 31.03. gewährt und genommen werden.

Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder einschlägige Tarifverträge können auch längere Übertragungsfristen vorsehen.

D.h., das Sie auf jedenfall noch bis zum 31.03.06 den alten Urlaub "abbauen" können/dürfen, das wäre wohl noch möglich und Ihr Chef wird es bestimmt hinkriegen, das die Tag die Sie nun genommen haben auf den alten Urlaub angerechnet werden...

Gruß

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.