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Suizidfish hat diese Frage gestellt
Hallo,

Ich habe eine Frage bezüglich des Besuchsrecht. Die normal Regelung ist ja das ein Besuch bis zu 6 Wochen ohne Probleme und ohne beim Vermieter dies anzumelden. Wie verhält es sich wenn die Besuchs- Person nur Werktags also von Sonntag Abend bis Freitag morgen in der Wohnung verweilt und am Wochenende andersweitig an Ihrem gemeldeten Wohnsitz unterkommt. Verlängern sich dann die 6 Wochen oder kommt es gar nicht zu tragen, da die berechnete Zeit jede Woche wieder neu anfängt?
Vielen Dank schonmal im Vorraus!

Gruss

0 Kommentare zu „Besuchsrecht”

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