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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
als Mieter eines Gewerberaumes in einem Mietsgebäude sind in unserer Nebenkostenabrechnung die folgenden Positionen aufgetaucht:
TÜV Aufzug
Wartung Aufzug
Strom Aufzug
Notruf-Telefon Aufzug
Strom Tiefgarage
Wartung Tiefgarage.

Hier ergibt sich für uns folgende Frage:
Unser Gewerberaum hat einen separaten Eingang, von der Straße, d.h. der Aufzug, der sich Flur des eigentlichen Mietsgebäudes befindet, wird von uns nicht benutzt. Den Flur müssen wir nur wegen des Briefkasten benutzen, der sich darin befindet.
Die Tiefgarage benutzen wir nicht, haben auch keinen EInstellplatz angemietet, auch keine Kundenparkplatz.
Ist es da korrekt, diese Nebenkosten auf uns umzulegen.

Ich freue mich auf Rückantworten.
DAnke, Anja

0 Kommentare zu „Aufzugskosten in Nebenkostenabrechnung korrekt?”

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