gefragt von administrator am 30.11.1999

Auszug des Mieters und Stromabmeldung

Auszug des Mieters und Stromabmeldung

Zieht der Wohnungsmieter ordnungsgemäß aus ohne seinen Stromlieferungsvertrag mit dem Elektrizitätswerk zu kündigen, muss der Vermieter nicht den Strom bezahlen, der nach dem Mieterauszug in der leerstehenden Wohnung verbraucht wird. (AG Heidelberg, Az. 29 C 245/85)
Stichwörter: auszug + mieters + stromabmeldung

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