gefragt von administrator am 30.11.1999
Auszug des Mieters und Stromabmeldung
Auszug des Mieters und StromabmeldungZieht der Wohnungsmieter ordnungsgemäß aus ohne seinen Stromlieferungsvertrag mit dem Elektrizitätswerk zu kündigen, muss der Vermieter nicht den Strom bezahlen, der nach dem Mieterauszug in der leerstehenden Wohnung verbraucht wird. (AG Heidelberg, Az. 29 C 245/85)
