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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

mir ist nicht ganz klar, wann Einwendungen gegen Nebenkosten ihre Wirkung entfalten.
Angenommen es geht um eine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004.
Der Vermieter hat Kosten für Versicherungen auf den Mieter umgelegt.
Nun stellt sich heraus, dass der Vermieter die gleichen Leistungen bei einer anderen Versicherung zu günstigeren Konditionen hätte bekommen können.
Kann man dann die Differenz zurückbehalten?
Oder ist es nur möglich, auf den Vermieter einzuwirken, die Versicherung zu wechseln und wenn er dies dann nicht tut, obwohl es ihm "kündigungstechnisch" möglich wäre, die Differenz bei zukünftigen Abrechnungen (also ab 2005) zurückzubehalten?

LG
K.
Stichwörter: nebenkosten + wirkung + einwendungen

0 Kommentare zu „Nebenkosten - Wirkung von Einwendungen”

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