gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietvertrag / rechtliche Bindung

Mietvertrag / rechtliche Bindung

Vereinbart der Vermieter in Gegenwart des Mieters mit einem Dritten einen Mietvertrag über die Wohnung des Mieters, so stellt die Vereinbarung ein schlüssiges Angebot auf einen Mietaufhebungsvertrag dar, dem der Mieter zustimmen kann. (AG Nordhorn, Az. 1643-8 3 C 1497/96, aus: WM 1/97, S. 36)
Stichwörter: bindung + mietvertrag + rechtliche

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