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sonjate21 hat diese Frage gestellt
Guten Morgen!
Mein Mann und ich sind am 30.11 diesen Jahres fristgerecht ausgezogen. Bei der Wohnungsübergabe wurde ein Schaden am Parkett festgestellt. Und zwar an zwei Ecken, direkt am Fenster. Meine Katzen, waren, als ich sie bekam leider nicht stubenrein (Mittlerweiler Gottlob wohl) und haben sie für die zwei Ecken entschieden. Jedenfalls sind jetzt maximal 2 Quadratmeter sehr viel dunkler als der Rest. Bei Wohnungsübernahme haben wir schriftlich festgehalten, das wir uns um den Schaden kümmern. Jetzt waren wir am Montag mit einer Firma dort, um den Schaden zu begutachten, da stellten wir fest, das der Vermiter den Boden bereits hat machen lassen. Ohne uns vorher zu informieren. Und präsentierte uns jetzt eine Rechnung von 1000 Euro.
(Und noch ein paar weitere Dinge wie Mietausfall... wobei das definitiv nicht von uns bezahlt werden muss, aber das nur am Rande.)
Die Firma, die wir besorgt hatten, meint, daß das wohl so in etwa hinkommen müsste mit den Kosten, weil man den ganzen Boden erneuern, bzw. abschleifen müsste. Allerdings kann ich, auch durch Zeugen, bestätigen, daß der Boden bereis von 1964 ist und schon einiges an Gebrauchsspuren zeigt. Auch hatte ich während der Wohnzeit Problem mit dem Parkett, da sich an vielen stellen die einzelnen Streben bereits lösten und sich beim saugen im Staubsauger verfingen.
Meine Frage ist, wird das von der Haftpflicht übernommen? Und falls nein, muss ich denn vollen Betrag erstatten? Der Boden ist immerhin schon über 40 Jahre alt. Und ist mit sicherheit nicht, wie gesetzlich geregelt alle 15 Jahre geschliffen und versiegelt worden. (Wozu der Vermieter ja eigentlich verpflichtet wäre.)
Vielen Dank für Ihre Antworten.

Gruß
Sonja

0 Kommentare zu „Mietschaden am Parkett”

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