Parkplatz
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Parkplatz
Hat der Vermieter in unmittelbarer Nähe der Wohn- und Schlafzimmer und der Terrasse einer im Parterre liegenden Mietwohnung einen Parkplatz errichtet, ist der Mietgebrauch durch Abgase und Lärm gemindert und eine Mietminderung von 5 % gerechtfertigt. (AG Berlin Spandau, Az. 6 C 526/99, aus: MM 5/2000, S. 38)
Wird auf dem Parkplatz der Wohnanlage mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren, liegt kein erheblicher Mangel vor, der eine Mietminderung rechtfertigen würde. (LG Berlin, At. 67 S 344/00, aus: MM 6/01, S. 38)