gefragt von administrator am 30.11.1999

Parkplatz

Parkplatz

Hat der Vermieter in unmittelbarer Nähe der Wohn- und Schlafzimmer und der Terrasse einer im Parterre liegenden Mietwohnung einen Parkplatz errichtet, ist der Mietgebrauch durch Abgase und Lärm gemindert und eine Mietminderung von 5 % gerechtfertigt. (AG Berlin Spandau, Az. 6 C 526/99, aus: MM 5/2000, S. 38)

Wird auf dem Parkplatz der Wohnanlage mit überhöhter Geschwindigkeit gefahren, liegt kein erheblicher Mangel vor, der eine Mietminderung rechtfertigen würde. (LG Berlin, At. 67 S 344/00, aus: MM 6/01, S. 38)
Stichwörter: parkplatz

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Parkplatz bzw. Stellplatz
Parkplatz
Öl auf dem Parkplatz
Parkplatz
Recht auf einen Wohnungsnahen Parkplatz?