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Mahngebühren bei Zahlungsverzug

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Mahngebühren bei Zahlungsverzug

Im Mietvertrag vereinbarte Mahngebühren von 20 DM pro Mahnung sind zu hoch und damit unwirksam. (AG Berlin Schöneberg, Az. 7 C 509/98, aus: ZMR 1999, S. 489)
Anmerkung: Gemäß § 555 BGB (§ 550a BGB alt) sind Vertragsstrafen in Wohnmietverträgen ohnehin unwirksam
Stichwörter: zahlungsverzug + mahngebühren

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