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zebra87 hat diese Frage gestellt
Liebe Leute, ich brauche dringend einen Rat, bin am Verzweifeln...

Also, im April 2010 bin ich in eine 2-Zimmer Wohnung in der Nähe von Frankfurt gezogen. Sie war nicht frisch renoviert, roch komisch, war aber schon im guten Zustand. Das Mietverhältnis habe ich wegen dem Umzug in eine andere Stadt fristgerecht zu dem 1.04.11 gekündigt.

Bei der Schlüsselübergabe meinte der Herr plötzlich, dass die Flecken am Teppich vor meinem Einzug nicht da waren und dass der Teppich in den beiden Zimmern deswegen ausgetausch werden soll. Natürlich auf Kosten meiner Kaution, die 1200 Euro beträgt. Dann sagte er noch, dass ich wahrscheinlich noch etwas dazu zahlen müsste!

Die Sache ist aber so, dass ich in der Wohnung fast nur übernachtet habe und das eine Zimmer gar nicht benutz habe. Als ich zu dem Vermieter sagte, dass der Teppich schon vor meinem Einzug so aussah und dazu noch komisch müffelte, zeigte er mir sein Zettelchen, auf welchem dokumentiert war, dass es ganz neu und sauber (!) war vor dem Einzug.

Bin jetzt deswegen ratlos und ziemlich wütend. Hat er das Recht die Kaution einfach so dreist einzubehalten? Die Diskussionsversuche blockt er ab und sagt immer wieder, dass ich für den Teppich bezahlen muss. Was kann ich dagegen tun? Wie kann ich mich wehren? immerhin stehen 1200 Euro auf dem Spiel..

BITTE helft mir...

5 Kommentare zu „Vermieter verweigert die Rückzahlung der Kaution”

Musiker-Lanze 12.05.2011 00:57

Bei einer Wohnungsübergabe wird eigentlich in der Regel immer ein Übergabeprotokoll angefertigt. Sollte dies hier auch geschehen sein und Du hast unterschrieben, dass eben keine Mängel vorhanden war kann es sein, dass Du jetzt den "Zonk" gezogen hast.

Bladder Experte! 12.05.2011 05:57

Zitat zebra87: ... zeigte er mir sein Zettelchen, auf welchem dokumentiert war, dass es ganz neu und sauber (!) war vor dem Einzug.

Ist dieses "Zettelchen" auch von Ihnen unterschrieben? Und was genau steht denn dort?

Flecken im Teppich erfordern keine Neuanschaffung sondern eine Reinigung. Allerdings auch den Beweis des Vermieters, dass die Flecken oder die Beschädigung durch den Mieter verursacht wurden.
Sollte der Vermieter aber mit seiner Forderung recht behalten, dann würde bei einem Neukauf der Mieter nur den Zeitwert zahlen müssen.

Bladder Experte! 12.05.2011 07:09

Nachtrag:

Ja, ein Vermieter hat das Recht für alle aus dem Mietverhältnis bestehenden Forderungen die Kaution mit den Forderungen zu verrechnen. Das ist der eigentliche Sinn einer Mietkaution.
Nach Beendigung des Mietverhältnisses kann der Vermieter diese Mietkaution solange behalten, bis kein Sicherungsbedürfnis mehr besteht.
Ausnahmen stehen im Moment nicht zur Debatte.

zebra87 12.05.2011 10:46

Beim Einzug hatte ich eine andere Vermieterin, die sich im Protokoll notiert hat, dass der Teppich schon vor dem Einzug schmutzig war. Die von mir unterschriebene Kopie des Protokolls habe ich noch.
Genau das habe ich heute dem Vermieter mitgeteilt. Jetzt meint er, dass ich drei Wochen Zeit habe um die Flecken trotzdem zu beseitigen. Und für die Zeit muss ich dann auch die Miete zahlen...

Bladder Experte! 12.05.2011 11:05

Das "Zettelchen", nicht von beiden Parteien unterschrieben, kann man getrost in der Pfeife rauchen!
Die Kopie des Übernahmeprotokolls hingegen ist ein rechtskräftiger Beweis, natürlich auch nur wenn beide Parteien unterzeichnet haben.

Mit dem Wechsel des Vermieters gehen die Mietverträge und alle Absprachen mit allen Rechten und Pflichten auf den neuen Vermieter über.

Miete zahlen muss man keine, da es keinen rechtlich relevanten Grund gibt, dass der Vermieter die Wohnung nicht übernimmt.

Bei dem geschilderten Sachstand geht der Schuss für den Vermieter nach hinten los.

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