gefragt von administrator am 30.11.1999

Untervermietung: Formularmäßiger Ausschluss im befristeten M

Untervermietung: Formularmäßiger Ausschluss im befristeten Mietverhältnis unwirksam

In einem befristeten Mietverhältnis ist für den Mieter üblicherweise eine Kündigung vor Ablauf des Vertrages ausgeschlossen. Wird für diesen Zeitraum eine Untervermietung durch den Vermieter schon im Mietvertrag grundsätzlich ausgeschlossen, stellt dies eine Benachteiligung des Mieters dar. Er hat daher ausnahmsweise die Möglichkeit, das Mietverhältnis aufzukündigen (LG Münster, Urteil vom 13.6.2002).

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