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RedFlyingAngel hat diese Frage gestellt
Hallo, und zwar sind wir zum 1. März 2008 in aus der alten Wohnung ausgezogen ich habe den Vermieter schon mehrfach kontaktiert das er mir doch bitte endlich die Nebenkostenabrechnung zukommen zu lassen da er sie mir zu Mitte Mai bzw. Anfang Juni versprach aber nach dem ersten Telefonat mitte Juni habe ich nur die aussage zu hören bekommen "Ja sie wird diese Woche kommen" da sie aber nach zwei Wochen immernoch nicht da war habe ich noch einmal angerufen und der Vermieter sagte mir "Ich habe die Abrechnung leider an die falsche Adresse geschickt ich werde sie aber umgehend zu ihnen Senden. Machen sie sich aber auf eine Saftige Nachzahlung gefasst" und seitdem habe ich nichts mehr von ihm gehört oder gelesen was heisst das die Nebenkostenabrechnung immernoch nicht da ist und irgendwie glaube ich so langsam das da was nicht stimmt zumal er noch die Kaution in höhe von 500€ hat und man in einer 1 1/2 Zimmer Wohnung nicht soviel verbrauchen kann das man dort eine saftige Nachzahlung erbringen muss!

Nun aber zu meiner Frage und zwar soll ich warten bis die 12Monate um sind und der Vermieter seine rechte bezüglich einer Nachzahlung nicht mehr geltend machen kann und ich dann eine eventuelle Rückzahlung seiner seits plus die Kaution die er mir ja sowieso Zahlen muss oder soll ich ihn nochmals Kontaktieren und ihn bitten mir die Nebenkostenabrechnung doch endlich zukommen zu lassen? Was würdet ihr mir raten denn so langsam bin ich echt Ratlos.

P.s.: Ich musste diese Frage ein zweites mal erstellen da die erste Frage mit der selben Überschrift wie eine bereits vorhandene Frage abgespeichert wurde und man somit immer wenn man auf meine Überschrift geklickt hat zu der bereits vorhandenen Frage kam.

4 Kommentare zu „Nebenkostenabrechnung nicht zugesandt”

AMAyer Experte! 27.08.2008 08:11

Nun Ihre geschätzte Frage ist einfach zu beantworten. Die NK-Abrechnung muss innerhalb von 12 Monaten durch den VM erfolgen. Egal ob Wirtschaftsjahr oder Kalenderjahr. Warten Sie doch einfach bis der Anspruch des VM verjährt ist und fordern Sie dann Ihre komplette Kaution zzgl. Zinsen vom VM ein!

Notfalls hilft Ihnen der Mieterbund dabei, da VM bekannt dafür sind nichts zu erstatten.

Andreas Mayer

RedFlyingAngel 27.08.2008 17:41

Hallo Andreas Mayer,

diese Antwort konnte ich mir bereits denken aber nun Frage ich mich wie sieht das aus wenn der Vermieter doch keine "saftige Rückzahlung" unsererseits bekommen würde sondern er uns was an Nebenkosten zurückerstatten muss? Verjährt das genauso oder wie ist da die Gesetzteslage?

Mit bestem dank und gruß
Tobias Hielscher

AMAyer Experte! 28.08.2008 09:53

"Verjährt das genauso oder wie ist da die Gesetzteslage?
"

Nein eine Rückzahlg verjährt nicht!

Andreas Mayer

RedFlyingAngel 28.08.2008 18:44

Hallo Andreas Mayer,

vielen dank für deine Hilfreichen Informationen!

Gruß
Tobias Hielscher

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