gefragt von skoenen am 04.07.2008

Katzen Haltung (reine Wohnungskatze)

Hallo,
Ich habe folgende Frage:

Ich habe vor umzuziehen, leider teilte mir mein eventuell zukünftiger Vermieter mit, das er nicht möchte das ich meinen Kater mitnehme, da er nicht will das die anderen Mieter dadurch ebenfalls denke sie könntetn sich ein Tier anschaffen und es dann in den 3 Umlieggenden Mietshauswohnungen der Vermieters von Kleintieren wimmelt.

Ist diese Aussage des Vermieters ernst zu nehmen? oder kann er mir das nicht verbieten da eine Katze ja keine Lärmbelästigung und durch vernünftiger Haltung in der Wohnung auch keinen Gestank verursacht.

vielen Dank im voraus

mfg
Sascha
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antwort von beijo84 am 05.07.2008
Das ist nicht zulässig. Alle Arten von Kleintieren dürfen ohne Genehmigung des Vermieters gehalten werden. Das Gesetz wurde 07 oder 08 verabschiedet.

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