gefragt von administrator am 30.11.1999
Wasserverbrauch laut Schätzung 4 mal so hoch wie im Vorjahr
Hallo allerseits.Ich war zum letzten Ablesetermin der Wasserverbrauchszähler in meiner gemieteten Wohnung nicht anwesend. Daher wurde der Wasserverbrauch für das Jahr 2004 geschätzt.
Diese Schätzung lag [b:64c59]vier mal[/b:64c59] so hoch wie der gemessene Verbrauch im Vorjahr, weswegen mein Vermieter natürlich eine erhebliche Nachforderung der Nebenkosten stellt.
Ist eine derartig überzogene Schätzung zulässig?
Grüße,
Christopher
Antworten
antwort von Susanne am
Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen!Warum wurde kein Ersatztermin vereinbart?
Weiterhin: Verbrauch der Vorjahre angeben als Begründung, die Schätzung in dieser Höhe nicht anzuerkennen.
antwort von cwh am
Hi allerseits.[quote="Susanne":87e64]Einspruch gegen die Nebenkostenabrechnung einlegen![/quote:87e64]
Wenn ich denn eine ordentliche Nebenkostenabrechnung bekommen hätte!
Mein Vermieter hat mir lediglich eine Kopie seiner Nebenkostenabrechnung, die er von der Hausverwaltung bekommen hat, weitergeleitet und mit Kuli seine Nachforderung drauf geschrieben. Aus dieser Kopie konnte ich auch entnehmen, daß mir mein Vermieter Nebenkosten weiterverrechnet, die Vertraglich nicht vereinbart sind.
Ich bin jetzt dabei bin ein Schreiben zu verfassen, in dem ich ihn bitten möchte alle seine Fehler zu korrigieren. Nun interessiert mich, ob es irgend ein einen Paragraphen oder ein Urteil gibt, auf das ich mich in Sachen dieser abstrusen Schätzung berufen kann.
[quote="Susanne":87e64]Warum wurde kein Ersatztermin vereinbart?[/quote:87e64]
Es gab zwei mögliche Ablesetermine - am einen Tag zwischen 8 und 12 an einem anderen Tag zwischen 12 und 16 Uhr. Beide Termine liegen innerhalb meiner regulären Arbeitszeit. D.h. ich hätte extra einen halben Tag Urlaub nehmen müssen, wozu ich nicht bereit war.
Eine Schätzung hatte ich also in kauf genommen, hätte allerdings erwartet, daß sie bestenfalls 20% höher als der Vorjahresverbrauch angesetzt worden wäre.
Weiterhin konnte mir mein Vermeiter nicht zusichern, daß ich wenn ich bezahlen würde den zu viel gezahlten Betrag nach der nächsten erfolgten Zählerablesung wieder zurück bekommen würde. Da kann ich mich auch nicht vorstellen, daß das zulässig sein kann.
Christopher
