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Persönlichkeitsrecht

Schmerzensgeld wegen Verunglimpfung

Ein/e ArbeitnehmerIn hat Anspruch auf Schmerzensgeld, wenn sein/ihr Persönlichkeitsrecht schuldhaft schwer verletzt wird und die Persönlichkeitsverletzung nicht in anderer Weise befriedigend ausgeglichen werden kann.

Der Fall: Der Arbeitgeber, ein Zeitungsverleger, hatte in seiner Zeitung folgenden Text über eine Mitarbeiterin veröffentlicht: "Winterzeit ist Krankheitszeit, so leider auch im Spandauer Journal. Plötzlich und unerwartet erkrankte Manuela, die den beliebten Einkaufsbummel leitete, an astraler Hypertrophie. Für lange Zeit wird sie nicht tätig sein können." Das Gericht: Durch den zudem fett gedruckten Text, durch den das Augenmerk hierauf besonders hervorgerufen wurde, wird in einer nicht zu billigenden Weise zum Ausdruck gebracht, dass die Arbeitnehmerin unter einer "eingebildeten" Krankheit leide und sie nicht ernsthaft erkrankt sei. Dieses Verhalten begründet einen Anspruch der Arbeitnehmerin auf Schmerzensgeld.

Landesarbeitsgericht Berlin, Urteil vom 5. März 1997 - 13 Sa 137/96

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