gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigungsfrist Bei Freistellung Lohnanspruch

Kündigungsfrist

Bei Freistellung Lohnanspruch

In einem arbeitsgerichtlichen Vergleich kann vereinbart werden, dass der/des ArbeitnehmerIn unter Fortzahlung der Bezüge für die Dauer der Kündigungsfrist von der Arbeitsleistung freigestellt wird. Erzielt der/die ArbeitnehmerIn in diesem Zeitraum einen Zwischenverdienst, so ist der Arbeitgeber nicht berechtigt, diesen auf die Bezüge anzurechnen.

Landesarbeitsgericht Brandenburg, Urteil vom 17. März 1998 - 2 Sa 670/97

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