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Susanne
Hallo,
das ist aber in der Regel nichts ungewöhnliches,dass das Haus nur einen Wasserzähler hat, deswegen werden die Kosten aber nicht durch 2 geteilt.
Im Mietvertrag muss zu der Betriebskostenposition Frischwasser auch ein Umlageschlüssel festgelegt sein, i.d.R. wird hier nach Personen abgerechnet, wenn dort nichts vereinbart ist, nach qm.
Da beide Wohnungen mit 3 Personen belegt sind lässt sich hier der logische Schluss ziehen, dass jeder im Endeffekt schon die Hälfte bezahlt, wenn nach Personen umgelegt wird.
Insofern ist die Abrechnung korrekt-wie oft wer badet oder duscht geht Sie nichts an, es sei denn, die Nachbarin wäscht die Wäsche eines Fussballvereins und Sie können das beweisen.
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