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wolf49 hat diese Frage gestellt
als wir 1962 in unsere Miet-Wohnung einzogen, gab es weder eine heizug noch ein Badezimmer. Wir haben alles auf eigene Kosten eingebaut. Jetzt wollen wir ausziehen und der Vermieter will uns die Sachen (Heizkörper, Gastherme usw) nicht bezahlen. Darf ich alles ausbauen ?????

2 Kommentare zu „Auszug”

Berthelstal Experte! 25.10.2010 17:32

Sie dürfen, es ist Ihr Eigentum.
Sie sind lediglich verpflichtet, den Zustand beim Einzug wiederherzustellen.
Der Vermieter muß Ihnen die Sachen nicht bezahlen.

Bladder Experte! 25.10.2010 19:33

Zur Rückbaupflicht des Mieters:

Zitat: Eine weitere Ausnahme läßt die Rechtsprechung dann zu, wenn der Vermieter sehr aufwändigen Investitionen vorbehaltslos zugestimmt hatte (OLG Frankfurt WM 92,64; LG Münster WM 99, 515; LG Potsdam WM 97,621) oder wenn die Wohnung durch die Veränderung erst in einen vertragsgemäßen Zustand gebracht wurde.

Also nicht gleich die Flinte in's Korn werfen. Aber hier kann wohl nur ein Fachanwalt helfen.

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