gefragt von administrator am 30.11.1999
Zu später Zugang der Nebenkostenabrechnung. Beweislast.
Hallo,ich habe folgendes Problem:
Ich habe heute, 29.12.2005, für eine Wohnung, in der ich seit Ende 2002 nicht mehr wohne eine Zahlungsaufforderung für eine Nebenkostenabrechnung bekommen.
Die Rechnung für die Nachzahlung der Nebenkosten soll mir angeblich am
20.06.2003 zugegangen sein. Ich habe jedoch keine Kenntniss von dieser Rechnung.
Mir ist bekannt, das der Vermieter spätestens 1 Jahr lang Zeit hat eine Nebenkostenabrechnung zu stellen.
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Jetzt meine konkrete Frage:
Unter welchen Umständen kann der Vermieter beweisen, das mir eine ordentliche Nebenkostenabrechnung samt Rechnung zugestellt wurde?
Ist dafür ein Einschreiben notwendig? Was ist, wenn diese Beweise fehlen?
Grüße
Michael
Antworten
antwort von micha_Ka am
Hallo,hat denn keiner eine Idee?
Grüße!
