gefragt von administrator am 30.11.1999
Rückzahlung irrtümlich berechneter Mehrwertsteuer
Rückzahlung irrtümlich berechneter MehrwertsteuerGehen die Vertragsparteien irrtümlich davon aus, dass das abgeschlossene Rechtsgeschäft umsatzsteuerpflichtig ist, muss der Verkäufer dem Käufer die auf das bereits gezahlte Entgelt entfallende Mehrwertsteuer zurückerstatten.
Urteil des LG Gießen
4 O 549/01
Handelsblatt vom 29.01.2003
