hat diese Frage am gestellt
Susanne
zu1) Ja, kannst Du!
zu2) Ja, im BGB steht, dass es nach qm abgerechnet wird, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Daher solltest Du hier nochmals nachfragen.
zu3) Für eine Abrechnung, in der das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, kann er natürlich nicht die Heizkosten aus 2005 hinzuziehen. Die Abrechnung geht immer über höchsten 12 Monate und nicht mehr. Das ist nicht korrekt und sollte schriftlich beanstandet werden.
34crmo4
Nur noch mal genauer nachgefragt:
1. Muss die Nebenkostenabrechnung immer für ein Kalenderjahr, also vom 01.01.-31.12. erfolgen, oder kann der Abrechnungszeitraum auch anders gewählt werden.
2. Wenn der Vermieter für ein Kalenderjahr, aber die Heizkostenablesungen unterjährig erfolgen, wie werden dann die Heizkosten in die Nebenkostenabrechnung eingerechnet.
Also, z.B. die Nebenkostenabrechnung ist für den Zeitraum 01.01.2004 bis 31.12.2004. Der Vermieter hat eine Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 01.06.2003-31.05.2004 und eine für den Zeitraum 01.06.2004 bis 31.05.2005. Wie kann/muss er dann diese Heizkostenabrechnungen in der Nebenkostenabrechnung für 2004 berücksichtigen?
Gruß 34crmo4
Susanne
zu1)
Kann, muss aber nicht. Den Abrechnungszeitraum nennt man Wirtschaftsjahr, das muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen, ist aber eher sehr selten.
zu2)
Gute Frage-das weiss ich nicht. Logische Schlussfolgerung wäre für mich, es gibt separate Abrechnungen über warme und kalte BK, allerdings müssten die Vorauszahlungen dann auch getrennt werden in warme und kalte BK.
Diese Frage bitte mal bei http://www.vermieternetz.de[/url:d22e6]im Forum stellen!
34crmo4
Hallo Susanne,
vielen Dank für deine Antworten.
Gruß 34crmo4
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