gefragt von administrator am 30.11.1999

Fragen zur Nebenkostenabrechnung 2004

Hallo Leute,

ich habe gerade meine Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2004 erhalten. Darin wird eine Nachzahlung von über 500 EURO gefordert. Als ich das gelesen habe, war ich ganz schön geschockt. Jetzt haben sich aber mehrere Fragen aufgetan.

1. Zu fünf der sechs aufgeführten Punkte ist kein Nachweis dabei. Also für Wasser, Abwasser, Versicherung, Müllentsorgung, Hausmeister. Da stehen einfach Gesamtbeträge und mein Anteil ist dann über das Verhältnis der Wohnfläche bestimmt. Kann ich für all diese Punkte eine Kopie der Originalrechnung verlangen? Der Vermieter kann sich sonst ja irgendwelche Zahlen aus den Fingern saugen.

2. Habe (BLÖDERWEISE!!!) erst jetzt den Mietvertrag aufmerksam gelesen. Da steht Wasser und Müll werden nach Verrechnungseinheiten umgelegt. Diese Verrechnungseinheiten sind aber nicht weiter beschrieben. Sondern da steht eben nur nach Verrechnungseinheiten. Jedenfalls hat der Vermieter jetzt auch bei Wasser und Müll das Wohnflächenverhältnis verwendet, um meinen Anteil auszurechnen. Ist das in Ordnung? Immerhin verbrauche ich ja nicht so viel Wasser wie eine vierköpfige Familie.

3. Für die Heizkosten hat der Vermieter eine Abrechnung beigelegt, die die Heizkosten im Zeitraum vom 01.06.04-31.05.05 wiedergibt. Die Nebenkostenabrechnung ist aber doch für den Zeitraum vom 01.01.04-31.12.04. Kann er das so machen? Mir fehlen da die Heizkosten vom 01.01.04-31.05.04. Außerdem zahle ich dann ja schon die Heizkosten für die ersten Monate von 2005. Der Vermieter hat in seiner Nebenkostenabrechnung allerdings auch für die ersten fünf Monate in 2005 den Heizkostenanteil der Nebenkostenvorrauszahlung berücksichtigt.

Also, mich interessiert einfach ganz allgemein, wie das mit den Heizkosten ist, da die Nebenkostenabrechnungen doch für ein Kalenderjahr erstellt werden, die Heizkosten aber oft unterjährig ermittelt werden. Wie ist denn da eigentlich die korrekte Vorgehensweise?


Hoffe, mir kann jemand Antworten auf meine Fragen geben.

Viele Grüße 34crmo4
Stichwörter: fragen + nebenkostenabrechnung

Antworten

antwort von Susanne am
zu1) Ja, kannst Du!
zu2) Ja, im BGB steht, dass es nach qm abgerechnet wird, wenn im Mietvertrag nichts anderes vereinbart ist. Daher solltest Du hier nochmals nachfragen.
zu3) Für eine Abrechnung, in der das Wirtschaftsjahr dem Kalenderjahr entspricht, kann er natürlich nicht die Heizkosten aus 2005 hinzuziehen. Die Abrechnung geht immer über höchsten 12 Monate und nicht mehr. Das ist nicht korrekt und sollte schriftlich beanstandet werden.

antwort von 34crmo4 am
Nur noch mal genauer nachgefragt:

1. Muss die Nebenkostenabrechnung immer für ein Kalenderjahr, also vom 01.01.-31.12. erfolgen, oder kann der Abrechnungszeitraum auch anders gewählt werden.

2. Wenn der Vermieter für ein Kalenderjahr, aber die Heizkostenablesungen unterjährig erfolgen, wie werden dann die Heizkosten in die Nebenkostenabrechnung eingerechnet.

Also, z.B. die Nebenkostenabrechnung ist für den Zeitraum 01.01.2004 bis 31.12.2004. Der Vermieter hat eine Heizkostenabrechnung für den Zeitraum 01.06.2003-31.05.2004 und eine für den Zeitraum 01.06.2004 bis 31.05.2005. Wie kann/muss er dann diese Heizkostenabrechnungen in der Nebenkostenabrechnung für 2004 berücksichtigen?

Gruß 34crmo4

antwort von Susanne am
zu1)
Kann, muss aber nicht. Den Abrechnungszeitraum nennt man Wirtschaftsjahr, das muss nicht dem Kalenderjahr entsprechen, ist aber eher sehr selten.
zu2)
Gute Frage-das weiss ich nicht. Logische Schlussfolgerung wäre für mich, es gibt separate Abrechnungen über warme und kalte BK, allerdings müssten die Vorauszahlungen dann auch getrennt werden in warme und kalte BK.
Diese Frage bitte mal bei [url:d22e6]http://www.vermieternetz.de[/url:d22e6]im Forum stellen!

antwort von 34crmo4 am
Hallo Susanne,

vielen Dank für deine Antworten.

Gruß 34crmo4

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