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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe einen Mietvertrag in dem "nicht" die qm Zahl der Wohnung aufgeführt ist. Meine Vermieterin gab mir bei meinem Einzug an, das die Wohnung 55qm gross sei. Dies allerdings nur mündlich.
Ich habe neulich nach gemessen und die qm Zahl weicht über 10% von ihren Angaben ab.

Ich bezog 2001/2002 Wohngeld.
In der Mietbescheinigung für die Wohngeldstelle ist die Wohnungsgrösse von 55 qm enthalten.
Diese Mietbescheinigung ist von meiner Vermieterin unterschrieben.
Gilt dies in einem Mietrechtstreitverfahren als Dokument bzw. als Beweis?

Für ihre nützlichen Tipps bin ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüssen,
Dietmar

2 Kommentare zu „Mietbescheinigung Dokument zum Mietvertrag”

Gast Experte!

Hallo,

vielleicht habe ich mich in meinem ersten Brief nicht korrekt ausgedrückt.
Meine Vermieterin vermietete mir eine Wohnung, die anstatt 55 qm, nur 47 qm Wohnfläche hat.

Mit freundlichen Grüssen,

Dietmar

FischkoppStuttgart Experte!

Im der letzten Wiso Sendung gab es dazu einen Beitrag.
Vielleicht hier mal Nachlesen.

Ich bin der Meinung, das eine nachträgliche Kürzung ist möglich.

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