gefragt von administrator am 30.11.1999

Mietbescheinigung Dokument zum Mietvertrag

Hallo,

ich habe einen Mietvertrag in dem "nicht" die qm Zahl der Wohnung aufgeführt ist. Meine Vermieterin gab mir bei meinem Einzug an, das die Wohnung 55qm gross sei. Dies allerdings nur mündlich.
Ich habe neulich nach gemessen und die qm Zahl weicht über 10% von ihren Angaben ab.

Ich bezog 2001/2002 Wohngeld.
In der Mietbescheinigung für die Wohngeldstelle ist die Wohnungsgrösse von 55 qm enthalten.
Diese Mietbescheinigung ist von meiner Vermieterin unterschrieben.
Gilt dies in einem Mietrechtstreitverfahren als Dokument bzw. als Beweis?

Für ihre nützlichen Tipps bin ich Ihnen dankbar.

Mit freundlichen Grüssen,
Dietmar

Antworten

antwort von administrator am
Hallo,

vielleicht habe ich mich in meinem ersten Brief nicht korrekt ausgedrückt.
Meine Vermieterin vermietete mir eine Wohnung, die anstatt 55 qm, nur 47 qm Wohnfläche hat.

Mit freundlichen Grüssen,

Dietmar

antwort von FischkoppStuttgart am
Im der letzten Wiso Sendung gab es dazu einen Beitrag.
Vielleicht hier mal Nachlesen.

Ich bin der Meinung, das eine nachträgliche Kürzung ist möglich.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mietvertrag nur vom Ehegatten unterschrieben
Mietvertrag; Untermiete und Untervermietung
Mietvertrag; Mietaufhebungsvertrag
Mietvertrag; Ehescheidung wer bekommt d. Wohnung
Mietvertrag DDR, Begehung der Wohnung