gefragt von administrator am 30.11.1999
Tarifvertragsrecht - Tarifvertragsauslegung Sonstiges
Tarifvertragsrecht - Tarifvertragsauslegung Sonstiges25.7.2001 10 AZR 390/00 1. Das Günstigkeitsprinzip des § 4 Abs. 3 TVG erfaßt auch vor Inkrafttreten eines Tarifvertrags abgeschlossene arbeitsvertragliche Vereinbarungen. 2. § 4 Abs. 3 TVG wird nicht durch das sog. "Ordnungsprinzip" verdrängt. Dieses ist vielmehr ausdrücklich in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aufgegeben worden. Günstigkeitsprinzip, Ordnungsprinzip, individueller Günstigkeitsvergleich BGB § 611 TVG § 4 Abs. 3
Aktenzeichen: 10AZR390/00 Paragraphen: BGB§611 TVG§4 Datum: 2001-07-25
