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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe einen Mietvertrag, dessen Bestandteil ein weiterer, sogenannter "Antennenmietvertrag" ist, der die Nutzung der hauseigenen SAT-Anlage regelt, und auch die Kosten dafür. Allerdings tauchen die Kosten bereits im Nebenkostenteil der Hauptmietvertrages auf, der Antennenmietvertrag regelt nur die Details.

Nun ist es so, daß es sich hierbei nur um eine analoge SAT-Anlage handelt, viele Sender bekomme ich nicht, man kann also eigentlich nur von "Grundversorgung" sprechen.

Ich habe mir jetzt T-Home bestellt (also Fernsehen über Internet), und brauche somit die SAT-Anlagennutzung gar nicht mehr.

Nun meine Frage: Auch wenn der Antennenmietvertrag Bestandteil des Wohnungsmietvertrages ist: Kann ich diesen Teil dennoch kündigen? Oder kann der Vermieter mich zwingen, die Nebenkosten für die SAT-Anlage zu zahlen, auch wenn ich diese überhaupt nicht nutze ?
Stichwörter: satanlage + zusatzvertrag + kündigen

3 Kommentare zu „Zusatzvertrag SAT-Anlage kündigen ?”

Susanne Experte!

Wenn es mit zur Mietsache gehört und die Kosten über die NK abgerechnet werden, kann man das nicht separat kündigen. Allerdings wundert es mich schon sehr, welche Kosten eine Satellitenanlage verursachen soll?

riffraff4p

Naja, lt. Vertrag geht es primär um die Miete für den Receiver, den der Vermieter zur Verfügung stelt, sowie die Wartung der Anlage.

Wie sieht es denn aus, wenn der Vermieter eines Tages auf die Idee kommt, auf eine digitale Anlage umzustellen, und dann aufgrund des Mehrwertes mehr Geld dafür möchte? Kann ich dann aussteigen oder müßte ich das akzeptieren ?

Susanne Experte!

Ich würde das mal so in Frage stellen:
Der Vermieter darf nur auf den Mieter umlegen, was ihm auch tatsächlich an sog. Lasten anfällt. Jede Position der NK-Abrechnung muss der VM mit Rechnungen belegen können. Pauschal gefällte Mietsummen für einen Receiver kann der Vermieter doch gar nicht darlegen, Wartungen müssen, um umgelegt zu werden, doch tatsächlich anfallen. Versuch doch mal den separaten Vertrag dazu zu kündigen! Das muss eigentlich gehen, wenn Du eine Leistung nicht mehr nutzen möchtest.

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