gefragt von administrator am 30.11.1999

Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Kündigungsrecht

Beendigung von Arbeitsverhältnissen - Kündigungsrecht

17.5.2001 2 AZR 460/00 a)Nach der Legaldefinition in § 2 Satz 1 KSchG liegt eine Änderungskündigung vor, wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigt und im Zusammenhang mit der Kündigung dessen Fortsetzung zu geänderten Arbeitsbedingungen anbietet. Die Änderungskündigung ist daher ein aus zwei Willenserklärungen zusammengesetztes Rechtsgeschäft. b)Zur Kündigungserklärung muß als zweites Element ein bestimmtes bzw. bestimmbares, somit den Voraussetzungen des § 145 BGB entsprechendes Angebot zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses zu geänderten Bedingungen hinzukommen (Hueck/v. Hoyningen-Huene KSchG 12. Aufl. § 2 Rn. 8; KR-Rost 5. Aufl. § 2 KSchG Rn. 12 ff.). c) Der erforderliche Zusammenhang zwischen Kündigung und Änderungsangebot besteht nur dann, wenn das Änderungsangebot spätestens mit dem Zugang der Kündigungserklärung abgegeben wird. (Leitsatz der Redaktion) BGB §§ 127, 133, 139 KSchG §§ 1, 2, 4, 6, 23

Aktenzeichen: 2AZR460/00 Paragraphen: BGB§127 BGB§133 BGB§139 KSchG§1 KSchG§2 KSchG§4 KSchG§6 KSchG§23 Datum: 2001-05-17

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