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sunnygirl hat diese Frage gestellt
Hallo,

kann mir jemand sagen ob ich die Wohnung jetzt bei Auszug renovieren muss oder nicht, laut der neuen Gesetze. Es steht folgendes im Mietvertrag:

Die Wohnung muß bei Einzug fachgerecht renoviert und bei Auszug besenrein verlassen werden. Das steht unter Instandhaltung Wohnung war weiss gestrichen bei Einzug ich habe aber trotzdem nochmal gestrichen weil ich nicht alles weiß haben wollte. Und dann gibt es noch eine Klausel:

Der Mieter ist verpflichtet die entsprechenden Schönheitsreparaturen im bad alle drei Jahre in Wohn-Schlafräumen und Dielen alle fünf Jahre in allen übrigen Räumen alle 7 Jahre durchzuführen. Der Mieter hat gegebenfalls den vorgenannten Fristenplanes nachzuweisen.
Wurde die Wohnung bei Bezug in renoviertem Zustand übernommen, so ist die Wohnung bei Auszug ebenfalls in renoviertem Zustand zu verlassen.

Ich blick da grad nicht durch

Danke für eure Antworten LG sunnygirl

0 Kommentare zu „Renovierung bei Auszug ja oder nein!?”

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