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RMSMGY hat diese Frage gestellt
Hallo,
wir wohnen seit 20 Monaten in der derzeitigen Wohnung. Die komplette Kaution haben wir seinerzeit vor Einzug auf ein Konto des Vermieters überweisen müssen.
Nun lese ich kürzlich, daß der Vermieter die Anlage der Kaution auf einem Sparkonto – getrennt von sonstigem Vermögen (§ 551 III, 3 BGB) - nachweisen muß. Kann ich auch nach dieser langen Zeit noch diesen Nachweis einfordern und dann ggf. die Mietzahlungen entsprechend dem Zurückbehaltungsrecht (BGH VIII ZR 336/0 8) bis zur Höhe der Kaution einstellen?
Danke für eine Info im voraus

2 Kommentare zu „Nachweis der Anlage der Kautionssumme”

forsetis Experte! 26.04.2012 16:08

Die Kommentierung eines BGH Urteils, ob es auch für Ihren Fall zutreffend ist, sollten Sie von einem Anwalt für Mietrecht und nicht von einem Laienforum erwarten.

mono Experte! 26.04.2012 20:34

Fordern Sie Ihrem Vermieter doch ersteinmal auf, Ihnen die gesonderte Anlage nachzuweisen. z.B. in Form eines Zinsnachweises von der Bank, bei der das Geld treuhänderisch angelegt ist.

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