gefragt von administrator am 30.11.1999
Verdienst- und Entlohnung - Zulagen
Verdienst- und Entlohnung - Zulagen16.5.2001 10 AZR 553/00 Fällt der Arbeitsplatz einer Arbeitnehmerin/eines Arbeitnehmers bei der Deutschen Bahn AG weg und erfolgt deshalb eine Versetzung zur "Deutschen Bahn Arbeit GmbH", so liegt in der Regel ein "nicht nur vorübergehender Wechsel" des Arbeitsplatzes vor. In diesem Falle wird die Zulage ZÜL nur befristet weitergezahlt BGB § 611 Zulagentarifvertrag für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer der Deutschen Bahn AG § 10 a
Aktenzeichen: 10AZR553/00 Paragraphen: BGB§611 Datum: 2001-05-16
