Ich ziehe bald aus meiner Wohnung aus und habe festgestellt, daß im Mietvertrag, wahrscheinlich versehentlich, vermerkt ist, daß der Vermieter die Schönheitsreparaturen übernimmt, obwohl mündlich vereinbart ist, daß der Mieter bei Auszug renoviert.
Es ist aber immer das gültig, was schriftlich festgehalten wurde, richtig?