gefragt von administrator am 30.11.1999

Schönheitsreparaturen

Hallo!

Ich ziehe bald aus meiner Wohnung aus und habe festgestellt, daß im Mietvertrag, wahrscheinlich versehentlich, vermerkt ist, daß der Vermieter die Schönheitsreparaturen übernimmt, obwohl mündlich vereinbart ist, daß der Mieter bei Auszug renoviert.
Es ist aber immer das gültig, was schriftlich festgehalten wurde, richtig?

Danke für eine Info im Voraus!
Yvonne
Stichwörter: schönheitsreparaturen

Antworten

antwort von Susanne am
Stimmt, ist im MV tatsächlich vereinbart, dass der VM die Schönheitsreparaturen übernimmt, bist Du fein raus!

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