gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung während Probezeit wegen mangelnder Teamfähigkeit

Kündigung während Probezeit wegen mangelnder Teamfähigkeit

Ein Arbeitgeber ist während der Probezeit berechtigt, dem neuen Mitarbeiter allein aufgrund der Mitteilung von dessen Vorgesetzten, er „passe nicht ins Team“ zu kündigen. Er ist nicht verpflichtet, dem mitspracheberechtigten Betriebsrat gegenüber dieses Werturteil anhand konkreter Tatsachen zu belegen.

Urteil des LAG Schleswig-Holstein
5 Sa 345/02
Handelsblatt vom 05.03.2003

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mietrecht: Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparatur
Mietrecht: Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparatur
kündigung nur 2 mal im Jahr möglich
Mietvertrag DDR, Kündigung
Kündigung, wie mache ich es richtig