Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Keine Hinweispflicht des Arbeitgebers bei Aufhebungsvertrag

Äußert ein Arbeitnehmer den Wunsch, vorzeitig in Ruhestand zu gehen, und wird daraufhin, weil die Voraussetzungen zum Abschluss einer Vorruhestandsvereinbarung noch nicht gegeben sind, ein entsprechender Aufhebungsvertrag geschlossen, ist der Arbeitgeber in der Regel nicht verpflichtet, den Arbeitnehmer über alle versorgungsrechtlichen Folgen seines vorzeitigen Ausscheidens und der vorgezogenen Inanspruchnahme des Altersruhegeldes aufzuklären. Insbesondere wenn die Initiative vom Mitarbeiter selbst ausgeht, ist es dessen Sache, sich über alle wirtschaftlichen Konsequenzen seines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Arbeitsleben Klarheit zu verschaffen. Der Arbeitgeber ist daher nicht ersatzpflichtig, wenn der ausgeschiedene Mitarbeiter bei Erreichen des 60. Lebensjahres eine geringere Betriebsrente erhält als von ihm errechnet.

Urteil des BAG vom 11.12.2001
3 AZR 339/00
RdW Heft 2/2002, Seite VI

4 Kommentare zu „Keine Hinweispflicht des Arbeitgebers bei Aufhebungsvertrag”

Gast Experte!

Verzicht auf Kündigungsschutz

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, sich gegen eine Kündigung durch Erhebung einer Kündigungsschutzklage zur Wehr zu setzen. Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann ein Arbeitnehmer nach Zugang der Kündigung jedoch auf die Geltendmachung des gesetzlichen Kündigungsschutzes wirksam verzichten. Wegen der weitreichenden Wirkung eines solchen Klageverzichts muss dieser jedoch eindeutig und unmissverständlich formuliert sein.

Die auf einem Kündigungsschreiben enthaltene und vom Arbeitnehmer unterschriebene Erklärung "zur Kenntnis genommen und hiermit einverstanden" stellt nach Auffassung des Landesarbeitsgerichts Köln einen solchen Klageverzicht dar.

Urteil des LAG Köln vom 22.02.2000

13 (10) Sa 1388/99

MDR 2000, 1140

Gast Experte!

Maximal drei Wochen Urlaub für Arbeitslose

Nach dem Arbeitsförderungsgesetz haben Arbeitslose keinen Anspruch auf mehr als drei Wochen Urlaub im Jahr. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts verstößt diese gesetzliche Regelung auch nicht gegen das Bundesurlaubsgesetz, das Arbeitnehmern 24 Tage Mindesturlaub zugesteht.

Ein Arbeitsloser, der mehr als drei Wochen Urlaub im laufenden Jahr nimmt, riskiert daher für die restliche Zeit seinen Anspruch auf Arbeitslosengeld zu verlieren, weil er für den Arbeitsmarkt nicht verfügbar ist.

Urteil des BSG

B 11 AL 109/99 R

NJW Heft 38/2000, Seite LVIII

Gast Experte!

Keine Kündigung wegen Berufsunfähigkeitsrente

Nach einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts stellt die Bewilligung einer Berufsunfähigkeitsrente für eine im öffentlichen Dienst Teilzeitbeschäftigte keinen Kündigungsgrund dar, wenn sich aus dem Bescheid ergibt, dass die Mitarbeiterin die Arbeit im vereinbarten Umfang erbringen kann. Im konkreten Fall konnte eine Schulsekretärin auf Grund des Bescheides noch bis zu vier Stunden täglich arbeiten. Da ihre Beschäftigung auf wöchentlich 12,75 Stunden beschränkt war, sah das Gericht keinen Grund für den Arbeitgeber, das Arbeitsverhältnis wegen der festgestellten Berufsunfähigkeit zu beenden.

Urteil des BAG

7 AZ 214/99

NJW Heft 37/2000, Seite LIV

Gast Experte!

Maßregelungsverbot des Arbeitgebers

Der Arbeitgeber darf einen Arbeitnehmer bei einer Vereinbarung oder einer Maßnahme nicht benachteiligen, weil der Arbeitnehmer in zulässiger Weise seine Rechte ausübt. Zu diesem Maßregelungsverbot, das in § 612 a BGB geregelt ist, hat das Bundesarbeitsgericht eine Entscheidung erlassen.

Gruppiert ein öffentlicher Arbeitgeber alle Arbeitnehmer höher, die eine auf diese Höhergruppierung gerichtete Klage nicht erhoben bzw. eine solche zurückgenommen haben und nimmt er nur diejenigen Arbeitnehmer von der Höhergruppierung aus, die ihre Klage nicht zurücknehmen, so verstößt dies gegen das Benachteiligungsverbot des § 312 a BGB. Dieser Verstoß führt zu einem Anspruch der betreffenden Arbeitnehmer auf die höhere Vergütung.

Urteil des BAG vom 23.02.2000

10 AZR 1/99

Der Betrieb 2000, 1921

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.