gefragt von administrator am 30.11.1999
Kündigung wegen Eigenbedarf
Wir (2 Erw. 2 schulpflichtige Kinder) haben eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Die Begründung ist: "Sie wollen ihren Geschäftskunden einen repräsentativen Rahmen bieten." Sie wollen uns schon in 3 Monaten "draußen" haben.Es ist für uns schwierig, etwas vergleichbares zu finden (Mangels Angebot) und auf etwas "minderwertiges" möchten wir uns nicht einfach einlassen, wenn wir nicht müssen.
Wer hat da Erfahrungen mit Urteilen etc.
Vielen Dank.
Antworten
antwort von administrator am
Hallo Antonie.Erstmal sei erwähnt, dass die Kündigungsfrist an gesetzliche (BGB) und vertragliche (Mietvertrag) Regelungen gebunden ist. Eigenbedarf sagt auch das Wort schon. Der Vermieter muss die Wohnung selbst nutzen wollen bzw. an seine nähere Verwandschaft vermieten wollen. Die genannte Begründung des Vermieters scheint auf eine vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung zu schliessen. [b:bae0c]Ich empfehle dringendst, den örtlichen Mieterverein aufzusuchen. [/b:bae0c]([url:bae0c]http://www.mieterbund.de[/url:bae0c]) Dort erhalten Sie mit Sicherheit Hilfe in Ihrem speziellen Fall. Mit Urteilen kann man im Einzelnen auch nichts wirkliches erreichen, da sie immer fallgebunden sind. Grundsatzentscheidungen des BGH gibt es unter [url:bae0c]http://www.bundesgerichtshof.de[/url:bae0c]
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Ihnen Justitia hold ist.
antwort von administrator am
Ein Nachschlag noch: Schauen Sie mal bei [url]http://www.123recht.net/article.asp?a=2483&f=&p=1]123 Recht[/url] vorbei. Dort habe ich einen interessanten Artikel zum Thema entdeckt.
