gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung wegen Eigenbedarf

Wir (2 Erw. 2 schulpflichtige Kinder) haben eine Kündigung wegen Eigenbedarf bekommen. Die Begründung ist: "Sie wollen ihren Geschäftskunden einen repräsentativen Rahmen bieten." Sie wollen uns schon in 3 Monaten "draußen" haben.
Es ist für uns schwierig, etwas vergleichbares zu finden (Mangels Angebot) und auf etwas "minderwertiges" möchten wir uns nicht einfach einlassen, wenn wir nicht müssen.
Wer hat da Erfahrungen mit Urteilen etc.

Vielen Dank.
Stichwörter: eigenbedarf + kündigung + wegen

Antworten

antwort von administrator am
Hallo Antonie.

Erstmal sei erwähnt, dass die Kündigungsfrist an gesetzliche (BGB) und vertragliche (Mietvertrag) Regelungen gebunden ist. Eigenbedarf sagt auch das Wort schon. Der Vermieter muss die Wohnung selbst nutzen wollen bzw. an seine nähere Verwandschaft vermieten wollen. Die genannte Begründung des Vermieters scheint auf eine vorgeschobenen Eigenbedarfskündigung zu schliessen. [b:bae0c]Ich empfehle dringendst, den örtlichen Mieterverein aufzusuchen. [/b:bae0c]([url:bae0c]http://www.mieterbund.de[/url:bae0c]) Dort erhalten Sie mit Sicherheit Hilfe in Ihrem speziellen Fall. Mit Urteilen kann man im Einzelnen auch nichts wirkliches erreichen, da sie immer fallgebunden sind. Grundsatzentscheidungen des BGH gibt es unter [url:bae0c]http://www.bundesgerichtshof.de[/url:bae0c]
Ich drücke Ihnen die Daumen, dass Ihnen Justitia hold ist.

antwort von administrator am
Ein Nachschlag noch:

Schauen Sie mal bei [url]http://www.123recht.net/article.asp?a=2483&f=&p=1]123 Recht[/url] vorbei. Dort habe ich einen interessanten Artikel zum Thema entdeckt.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mietrecht: Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparatur
Mietrecht: Ansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparatur
kündigung nur 2 mal im Jahr möglich
Mietvertrag DDR, Kündigung
Kündigung, wie mache ich es richtig