gefragt von administrator am 30.11.1999
Vorrang des Firmentarifvertrages
Vorrang des FirmentarifvertragesEin Firmentarifvertrag geht einem Flächentarifvertrag auch dann vor, wenn er Regelungen des Flächentarifvertrages zu Lasten der Arbeitnehmer verdrängt.
Urteil des BAG vom 24.01.2001
4 A ZR 655/99
ZIP 2001, 980
Betriebs-Berater 2001, 1310
Antworten
antwort von administrator am
Betriebsratsbeteiligung bei Überstunden von LeiharbeiternFür Leiharbeiter ist nicht der Betriebsrat der Entleiherfirma, sondern der Betriebsrat des Verleiherbetriebs zuständig. Wird in dem Entleiherbetrieb länger gearbeitet, so betrifft dies den Leiharbeitnehmer unmittelbar. Daher ist in einem solchen Fall das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats des Verleiherbetriebs zu beachten, der der Maßnahme zustimmen muss (§ 87 Betriebsverfassungsgesetz).
Urteil des BAG vom 19.06.2001
1 A BR 43/00
RdW Heft 13/2001, Seite V
