gefragt von administrator am 30.11.1999

Widerspruch eines betagten Mieters gegen Eigenbedarfskündigu

Widerspruch eines betagten Mieters gegen Eigenbedarfskündigung

Ein Vermieter ist berechtigt, ein bestehendes Mietverhältnis wegen Eigenbedarfs zu kündigen, wenn er den Wohnraum für sich oder nahe Angehörige benötigt. Der Mieter kann dem widersprechen, wenn die Beendigung des Vertragsverhältnisses für ihn eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

Das Kammergericht Berlin wies darauf hin, dass allein der Umstand, dass der gekündigte Mieter bereits 80 Jahre alt ist und seit 30 Jahren in der Wohnung lebt, keinen Härtegrund darstellt. Hier kam jedoch hinzu, dass der Mieter schwer sehbehindert war und sich durch jahrzehntelange Gewöhnung an die Räumlichkeiten in der Wohnung und im Treppenhaus noch recht gut zurecht fand. Ein Wohnungswechsel hätte für ihn das Ende einer weitestgehend selbstständigen Lebensführung bedeutet. In diesem Fall nahm das Gericht daher eine besondere Härte an und wies die Räumungsklage des Vermieters ab.

Urteil des KG Berlin vom 06.05.2004
8 U 288/03
Pressemitteilung des KG Berl

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Fragerecht des Vermieters , Selbstauskunft des Mieters Bonit
Unzulässige Fragen Selbstauskunft des Mieters
Quotenanteil des Mieters Schönheitsreparatur
tausche 3 Zimmer-wohnung in Berlin gegen 3-4 Zimmer in Freib
Auszug des Mieters