gefragt von administrator am 30.11.1999

Umlegung der Kosten für Dachrinnenreinigung

Umlegung der Kosten für Dachrinnenreinigung

Vermieter können die Kosten einer Dachrinnenreinigung als sonstige Betriebskosten im Sinne des § 2 Betriebskostenverordnung (früher Anlage 3 zu § 27 II. BV) auf den Mieter übertragen, wenn die Wartungsarbeiten regelmäßig anfallen. Kosten für Reparaturen anlässlich eines bestimmten Schadenfalls (z. B. Verstopfung) können ohne gesonderte Vereinbarung nicht auf den Mieter abgewälzt werden.

Urteil des BGH vom 07.04.2004
VIII ZR 167/03
ZAP EN-Nr. 321/2004
Stichwörter: dachrinnenreinigung + kosten + umlegung

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Die Kosten der Wasserversorgung
Die Kosten des Betriebes der zentralen Brennstoffversorgungs
Die Kosten des Betriebes des maschinellen Personen- oder Las
Die Kosten der Straßenreinigung und Müllabfuhr
Die Kosten der Hausreinigung und Ungezieferbekämpfung