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Gewerbemietvertrag

 xanx hat diese Frage am 07.12.2010 gestellt
Um meine Wohnung mieten zu können wurde gefordert das ein dritter der nicht in der Wohnung wohnt den Mietvertrag unterschreibt der dann an mich (und meine WG-Mitbewohner) untervermietet.

Also ist mein Vater jetzt der Hauptmieter und ich der Bewohner. Als Mietzweck ist "untervermietung an seriöse dritte" angegeben.

Sinn der Sache ist wohl der das der Gewerbemietvertrag gültig ist obwohl der Vermieter weis das der Mietzweck eigentlich das Wohnen darstellt.

Wie ich mittlerweile weis ist der Vermieter berüchtigt als "Verbrecherbande" und würde z.B. Kautionen aus Prinzip schon nie ohne ernsthafte auseinandersetzung zurückzahlen etc.

Also wie stehen meine Chancen diesen Gewerbevertrag (mit einigen fiesen Klauseln) quasi in einen Normalen Mietvertrag zu verwandeln?

Weiterwohnen möchte ich hier schon gerne! (Alt und renovierungsbedürftig aber solange ichs beim Auszug nicht in einen Palast verwandeln muss stört mich das nicht und die Lage ist 1 A Hamburg innenstadt da ist die Chance was anderes zu finden sehr gering...)

5 Kommentare zu „Gewerbemietvertrag”

 Berthelstal Experte!
07.12.2010 23:00

Da fragen Sie am besten einen Anwalt.

 Bladder Experte!
08.12.2010 07:47

@xanx,
wo sehen Sie einen Gewerbemietvertrag?

Ich kann nur normales Wohnungsmietrecht erkennen.
Diese geschilderte Art der Vermietung ist nicht Neues und sie auch rechtlich nicht zu beanstanden und hat auch mit "Gewerbe" nichts zu tun.

Da der Vermieter vermutlich den jetzigen Untermietern finanziell nichts zutraut, hat er aus Sicherungsgründen diesen Weg beschritten.

Der Vater, als Hauptmieter, ist nun gegenüber dem Vermieter in Haftung.
Alle Forderungen des Vermieters aus diesem Mietverhältnis laufen beim ihm, dem Hauptmieter, auf.

 Bladder Experte!
08.12.2010 07:48

Nachtrag:

@xanx,

eine Rechtsberatung ist in diesem Forum nicht möglich!

 xanx
09.12.2010 03:03

Hallo Bladder, ich sehe einen Gewerbemietvertrag weil das im Vertrag steht... ("Mietvertrag für Kontore, gewerbliche Räume und Grundstücke" ;)

Auch wenn ich hier offensichtlich kein gewerbe betreibe sondern hier wohne bleibt der Gewerbevertrag erstmal gültig weil ich ja nicht der Mieter bin sondern mein Vater und der hier nicht wohnt.

Ich habe gerade die Idee das wir behaubten könnten mein Vater würde auch hier wohnen - Dann müsste das normale Wohnmietrecht gelten - allerdings würde mein Vater dann gegen den Mietzweck "Weitervermietung an dritte" verstoßen...

Die haben sich das schon schlau ausgedacht...

 Bladder Experte!
09.12.2010 05:28

Sie sollten doch lieber einen Anwalt aufsuchen, dem Sie den ganzen Sachverhalt schildern.

Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es sich, egal welche Überschrift der Mietvertrag trägt, um Wohnungsmietrecht handelt. Denn hier wird kein Gewerbe betrieben, sondern eine Wohnung wurde vermietet.

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