Berthelstal
07.12.2010 23:00
Da fragen Sie am besten einen Anwalt.
Bladder
08.12.2010 07:47
@xanx,
wo sehen Sie einen Gewerbemietvertrag?
Ich kann nur normales Wohnungsmietrecht erkennen.
Diese geschilderte Art der Vermietung ist nicht Neues und sie auch rechtlich nicht zu beanstanden und hat auch mit "Gewerbe" nichts zu tun.
Da der Vermieter vermutlich den jetzigen Untermietern finanziell nichts zutraut, hat er aus Sicherungsgründen diesen Weg beschritten.
Der Vater, als Hauptmieter, ist nun gegenüber dem Vermieter in Haftung.
Alle Forderungen des Vermieters aus diesem Mietverhältnis laufen beim ihm, dem Hauptmieter, auf.
Bladder
08.12.2010 07:48
Nachtrag:
@xanx,
eine Rechtsberatung ist in diesem Forum nicht möglich!
xanx
09.12.2010 03:03
Hallo Bladder, ich sehe einen Gewerbemietvertrag weil das im Vertrag steht... ("Mietvertrag für Kontore, gewerbliche Räume und Grundstücke"
Auch wenn ich hier offensichtlich kein gewerbe betreibe sondern hier wohne bleibt der Gewerbevertrag erstmal gültig weil ich ja nicht der Mieter bin sondern mein Vater und der hier nicht wohnt.
Ich habe gerade die Idee das wir behaubten könnten mein Vater würde auch hier wohnen - Dann müsste das normale Wohnmietrecht gelten - allerdings würde mein Vater dann gegen den Mietzweck "Weitervermietung an dritte" verstoßen...
Die haben sich das schon schlau ausgedacht...
Bladder
09.12.2010 05:28
Sie sollten doch lieber einen Anwalt aufsuchen, dem Sie den ganzen Sachverhalt schildern.
Ich bin nach wie vor der Meinung, dass es sich, egal welche Überschrift der Mietvertrag trägt, um Wohnungsmietrecht handelt. Denn hier wird kein Gewerbe betrieben, sondern eine Wohnung wurde vermietet.
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