gefragt von administrator am 30.11.1999

Beginn Mietvertrag

Hallo,

vielleicht kann mir jemand helfen ? Folgendes: Ich habe einen Mietvertrag mit Beginn 01.07. ! Wieviel Tage vorher darf ich in die Wohnung einziehen? Darf ich überhaupt ? Man muß doch auch einige Zeit haben sämtliche Einrichtungsgegenstände in die neuen Wohnung zu bringen oder ?
Ist dieses auch irgendwo gesetzlich niedergeschrieben ? Vielen Dank für die Hilfe im Voraus !
Stichwörter: beginn + mietvertrag

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Sie haben erst ab Beginn des Mietvertrages ein Recht auf Zugang.
Alles Andere ist ein entgegenkommen!

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