gefragt von administrator am 30.11.1999
Beginn Mietvertrag
Hallo,vielleicht kann mir jemand helfen ? Folgendes: Ich habe einen Mietvertrag mit Beginn 01.07. ! Wieviel Tage vorher darf ich in die Wohnung einziehen? Darf ich überhaupt ? Man muß doch auch einige Zeit haben sämtliche Einrichtungsgegenstände in die neuen Wohnung zu bringen oder ?
Ist dieses auch irgendwo gesetzlich niedergeschrieben ? Vielen Dank für die Hilfe im Voraus !
Antworten
antwort von FischkoppStuttgart am
Sie haben erst ab Beginn des Mietvertrages ein Recht auf Zugang.Alles Andere ist ein entgegenkommen!
