gefragt von administrator am 30.11.1999

Verwirkung des Mietzinsanspruchs

Verwirkung des Mietzinsanspruchs

Der gewerbliche Vermieter verwirkt seinen Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Miete, wenn der Mieter den Mietzins wegen (angeblicher) Mängel mindert und er dies längere Zeit widerspruchslos hinnimmt.

Urteil des OLG Düsseldorf vom 30.01.2003
10 U 18/02
OLGR Düsseldorf 2003, 99
Stichwörter: mietzinsanspruchs + verwirkung

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