gefragt von administrator am 30.11.1999
Ausstattung einer mitvermieteten Einbauküche
Ausstattung einer mitvermieteten EinbaukücheWird eine Wohnung mit eingebauter Küche vermietet und ist die Ausstattung nicht näher beschrieben, kann der Mieter erwarten, dass auch ein Kühlschrank vorhanden ist. Dagegen darf er selbst bei einer exklusiv ausgestatteten Wohnung nicht vom Vorhandensein einer Spülmaschine ausgehen.
Urteil des LG München I vom 18.12.2002
15 S 4308/02
NJW Heft 6/2003, Seite X
